Kosten.
Die Kosten unserer Arbeit bemessen sich bei hoheitlichen Leistungen nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW). Bei Ingenieurleistungen werden die Kosten in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt.